Wieviel Geld ist eine Pflegestufe wert?
Auch wenn es sich vordergründig jetzt nicht um den zu pflegenden Menschen dreht, darf man den finanziellen Aspekt nicht außer Acht lassen. Schließlich wird mit dem Pflegegeld eine Unterstützung realisiert, die den betroffenen Menschen das selbstbestimmte Leben beibehalten lässt.
Es ist also Wichtig zu wissen, was die einzelnen Pflegestufen wert sind. Um diese Frage zu beantworten, studieren Sie bitte die folgende Tabelle
Pflegestufe | Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Betrag in Euro pro Monat |
Pflegestufe 1 | mehr als 65 Stunden | 157,30 |
Pflegestufe 2 | mehr als 95 Stunden | 290,00 |
Pflegestufe 3 | mehr als 120 Stunden | 451,80 |
Pflegestufe 4 | mehr als 160 Stunden | 677,60 |
Pflegestufe 5 | mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | 920,30 |
Pflegestufe 6 | mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist | 1.285,20 |
Pflegestufe 7 | mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder – ein gleichzuachtender Zustand vorliegt | 1.688,90 |
Erschwerniszulage
Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwerniszuschlag pauschal in der Höhe von 25 Stunden angerechnet. Die besonders intensive Pflege von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird ebenfalls mit pauschalen Erschwerniszuschlägen berücksichtigt.
Hier finden Sie eine Broschüre über das Pflegegeld vom Sozialministerium, welche bewusst in leichter Sprache Verfasst ist.
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=181