Pflegezuschüsse/Förderungen – Paket

Bei einem Gespräch erstellt unser Spezialist gemeinsam mit Ihnen eine Liste an Informationen die hilft, die passende Förderung, oder vielleicht sogar mehrere Förderungen, für Sie zu finden. Die weitere Bearbeitung ihrer Situation nimmt dann, je nach Arbeitsaufwand rund 7-14 Tage in Anspruch. Danach übermittle wir Ihnen eine detaillierte Liste mit Förderungen die Sie noch nutzen können. Für jede gefundene Förderung verrechnen wir 10% Prozent der ausbezahlten Jahresleistung. 

Da jede für Sie gefundene Förderung unterschiedlich oft, und in unterschiedlicher Höhe ausbezahlen kann, ist ein gerechtes Berechnungsmodell für Sie wichtig. 

Bei der Berechnung werden alle Förderungen die wir für Sie finden konnte, auf ein Jahr hochgerechnet. Diese Beträge bildet für uns die Berechnungsgrundlage. Von dieser werden dann 10 Prozent als Honorar an Sie weiter verrechnet. Sollte es eine Förderung geben, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird, so werden 3 maximale Tagessätze (werden jährlich von den Sozialversicherungsträgern festgesetzt) dem Förderungsempfänger als Honorar ausgewiesen. Sollten mehrere Förderungen mit unterschiedlicher Berechnungsart gefunden werden, wird von allen sofort auszahlenden Förderungen eine prozentuelle Summe ermittelt und die 3 Tagessätze für später auszahlende Förderungen hinzugezählt. Selbstverständlich gehen unsere Rechnungen immer an den Begünstigten der Förderung. So können Sie diese eventuell auch noch von der Steuer absetzen

Wenn Sie die angebotene Förderung nicht annehmen, müssen Sie die ermittelte Honorargebühr anhand der für Sie gefundenen Förderungen selbst übernehmen. Bei Beantragung der Förderung, bezahlen Sie unser Honorar einfach von dem Geld das Sie als zusätzliche Förderung erhalten haben. Sie machen somit immer ein Plus von 90%.  

Sollte eine empfohlene Förderung unter Einhaltung der 2. Instanz abgelehnt werden, so erhalten Sie Ihr Geld für diese für Sie nicht beantragbare Förderung in voller Höhe von uns zurück. Bitte Informieren Sie uns bereits bei den ersten Zweifeln an der Durchgängigkeit Ihres Antrages. Schließlich lernt man nur so dazu und kann solche unangenehmen Situationen in Zukunft vermeiden oder mit weiteren Argumenten die Notwendigkeit der Zuerkennung dieser Förderung forcieren.

Bei Ihnen wird festgestellt, dass die derzeitige Pflegestufe (PS) 2 auf eine Pflegestufe 3 erhöht werden kann. Weiters finde ich Zwei weitere Förderung. Die Eine zahlt einmal im Jahr 352,00 Euro aus und die Zweite viermal Jährlich 150,00 Euro.

Der Unterschied zwischen PS-2 (268,00 Euro) und PS-3 (413,50 Euro) sind im Monat 145,50 Euro. 

FörderbetragWie auf ein Jahr hochgerechnetJahresbetrag der Förderung
145,50*121746,00
352,00*1352,00
150,00*3450,00
   
Jahressumme an möglichen Förderungen 2548,00
Davon 10% als mein Honorar 254,80
Ihre Mehrleistung im Jahr, durch die zusätzlich beantragten Förderungen 2293,20