Was passiert nach dem Besuch der Sachverständigen?
Nachdem Sie die/der Sachverständige besucht hat, wird ein Gutachten über den Besuch bei Ihnen erstellt. Steht fest, welche Pflegestufe Ihnen zuerkannt wurde, werden Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger informiert. In diesem schriftlichen Bescheid wird Ihnen die Höhe und die Gewährungsdauer des Pflegegeldes mitgeteilt. Schließlich kann der Anspruch auf Pflegegeld auch zeitlich befristet sein.
Dieses Verfahren kann einige Wochen dauern. Sie bekommen jedoch das Pflegegeld rückwirkend ab dem Folgemonat nach Ihrer Antragstellung.
Wenn Sie mit der zuerkannten Pflegestufe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten den Bescheid überprüfen lassen. In weitere Folge ist auch eine Klage gegen diesen Bescheid möglich. Diese Klage ist für Sie kostenlos, bedarf aber den Weg eines Gerichtes.