Vorsorgevollmacht
Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahr. So können Sie im Vorhinein festlegen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für Sie im Bedarfsfall entscheiden und Sie vertreten soll.
Dieser Fall tritt ein, wenn zukünftig der Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit vorliegt.
Auch junge Menschen kann eine derartige Situation betreffen, dass seine vorbereitete Vorsorgevollmacht zum Tragen kommen kann.
Zum Beispiel eine längere Bewusstlosigkeit in Folge eines Unfalles. Klassischerweise wird aber an die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht im Zusammenhang mit einer dementiellen Erkrankung gedacht. Es gibt aber viele weitere Ursachen bei dem eine solche Vorsorgevollmacht wichtig ist.
Ab wann hat eine Vorsorgevollmacht seine Gültigkeit?
Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein (falls ausreichend Kapazitäten vorhanden sind) errichtet werden. Sie muss schriftlich sein. Eine weitere Voraussetzung für die Errichtung ist die Geschäftsfähigkeit. Sie müssen also ansprechbar, bei vollem Bewusstsein sein und ihre Wünsche klar äußern können. Egal ob dies nun mit dem gesprochenen Wort oder unter Zuhilfenahme von Stift und Papier passiert. Ein Kopfnicken ist bereits schwierig, da es nur auf Fragestellungen von Außen reagieren kann, jedoch keine klaren und unmittelbaren Änderungen herbeiführen kann. Ihr Wunsch muss eindeutig und klar formuliert sein.
Die Vorsorgevollmacht wird für Sie wirksam, sobald ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das bestätigt, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig, einsichts- und urteilsfähig oder äußerungsfähig sind.
Die Vollmacht gilt danach bis zu ihrem Widerruf. Der Vollmachtgeber kann auch im Anlassfall jederzeit zu erkennen geben, dass die Vertretung durch die ernannte Person, nicht länger erwünscht ist. Hierfür langt eine eindeutige Kopfbewegung bei Nachfrage aus. Es soll dem Betroffenen so leicht wie möglich gemacht werden, Widerspruch einzulegen.
Es empfiehlt sich also, die Vorsorgevollmacht noch vor dem Eintreten einer solchen Unfähigkeit aufzusetzen, denn danach ist es ungleich schwieriger.
Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie diese Vorlage, welche von der Kärntner Patientenanwaltschaft zur Verfügung gestellt wird, verwenden. Ich empfehle Ihnen, dieses Vorhaben von Beginn an mit einem Rechtsbeistand abzuwickeln.