Behindertenpass

Ein Behindertenpass ist die Grundlage für viele Amtswege die sich um das Thema Behinderung, Pflege, Betreuung, PGE,… beziehen. Der Behindertenpass kann über das Sozialministeriumsservicebeantragt werden, sobald alle nötigen Unterlagen vorhanden sind. Bitte Informieren Sie sich HIER, welche Unterlagen sie benötigen.

Je nach Schwere der Behinderung, kann im Behindertenpass auch vermerkt werden, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. So kann zum Beispiel der Vermerk, „dauerhafte Gehbehinderung“ im Ausweis hinterlegt sein. Je nachdem wie stark die Behinderung ausgeprägt ist, ist es auch möglich den Vermerk „ist auf eine Begleitperson angewiesen“ zu finden. Sobald dieses vermerkt wurde, steht Ihnen eine Person in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu, die sie begleitet. Unentgeltlich! Also, Sie bezahlen Ihren Fahrschein und eine von Ihnen gewählte und geeignete Begleitperson fährt mit Ihnen gratis mit. 

Auch die Beantragung eines §29b – Ausweises (Ausweis für eine Gebührenbefreiung beim Parken in der Kurzparkzone oder zur Verwendung eines Behindertenparkplatzes) ruht auf dem Vorhandensein eines Behindertenpasses. Somit eröffnet auch der Behindertenpass ganz neue finanzielle Möglichkeiten.