Familienhospizkarenz
Mit der Familienhospizkarenz haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, ihre sterbenden Angehörigen zu begleiten. Inbegriffen sind hier auch schwerst erkrankte Kinder. Voraussetzung ist aber, dass Ihre Kinder oder Angehörige im selben Haushalt leben.
Es kann dazu entweder das Arbeitsverhältnis karenziert, oder die Wochenarbeitszeit reduziert werden. Es ist aber auch möglich, die bisherige Arbeitszeit zeitlich zu verschieben. Viele Arbeitgeber stimmen in einer solch schweren Zeit auch einem Home-Office zu. Dann arbeiten Sie von zu Hause aus und können sich die Arbeitszeit noch flexibler einteilen. Es ist aber auch immer eine Kombination aus mehreren Möglichkeiten gegeben.
Sprechen Sie am besten offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Situation. Die meisten werden dafür Verständnis haben.
Das Ansuchen dass Sie Familemhospizkarenz in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich übermitteln. In diesem Schreiben ist auch anzugeben, welche Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten. Es ist aber auch ein Zeitraum zu definieren, in dem Sie die Karenz in Anspruch nehmen möchten.
Die Familienhospizkarenz kann, rein rechtlich gesehen, fünf Tage nachdem der Arbeitgeber Ihr Schreiben erhalten hat, in Anspruch genommen werden. Mit einem Entgegenkommen des Arbeitgebers, geht dies natürlich auch früher.
Der Anspruch ist mit 3 Monaten begrenzt und Sie müssen danach schriftlich um Verlängerung ansuchen. Die Verlängerung ist ebenfalls wieder auf 3 Monate möglich. Die Maximale Inanspruchnahme ist auf 6 Monate begrenzt.
In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Pflegekarenzgeld, welches, so wie das Arbeitslosengeld 55% Ihres aktuellen Einkommen darstellt. Das Sozialministeriumsservice ist die dabei die Auszahlende Stelle. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 14 Tage nach Beginn der Karenz eingebracht werden.