Entfall des Pflegeregresses

Der Nationalrat hat am 29.06.2017 beschlossen, dass ein Zugriff auf das Vermögen von Angehörigen und Erben von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen ab 01.01.2018 unzulässig ist. Auch als Geschenknehmer sind Sie nicht in der Verantwortung.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Auch laufende Verfahren sind einzustellen. Etwaige Landesgesetze die dem entgegenstehen, verlieren ihre Wirkung. (BGBl. I Nr. 125/2017).

Früher war es so, dass Sie als Erbe oder als Beschenkter einen Großteil der Betreuungskosten eines Pflegeheimes selbst übernehmen mussten. Dabei war jedoch die Höhe des Erbes oder des Geschenkes egal.