Das Pflegegeld und eine anerkannte Behinderung
Im Normalfall wird die Pflegestufe anhand der benötigen Pflege- und Betreuungsstunden berechnet. Es gibt aber Fälle, bei denen je nach Erkrankung oder Behinderung eine definierte Stufe zugewiesen wird.
Dabei spielt es neben der Grunderkrankung auch eine Rolle, zu wieviel Prozent Sie eine Behinderung haben. Es wird also die dauerhafte Invalidität abgefragt und anhand der Ursache für diese Behinderung eine Pflegestufe für Sie festgelegt.
Wenn Sie also eine Behinderung bei sich selbst, oder einem Angehörigen vermuten, besteht die Möglichkeit diese Behinderung im zu beantragenden Behindertenpass fest zu halten. Erst mit Eintragung im Behindertenpass, ist eine dauerhafte Invalidität gegeben und kann für weitere Berechnungen herangezogen werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind ob eine Behinderung beantragt werden kann, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht es zum Kontaktformular
Oder hätten Sie gewusst, dass bereits Diabetes eine anerkannte Behinderung sein kann?