Bekomme ich das Pflegegeld auch, wenn ich im Krankenhaus bin?

Während eines Spitals- oder Kuraufenthalts erhalten Sie die benötigte Unterstützung in der jeweiligen Einrichtung. Deshalb ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag und wird Ihnen erst wieder ab dem Entlassungstag berechnet.

In bestimmten Fällen können Sie das Pflegegeld auf Antrag allerdings weiter beziehen. Zum Beispiel wenn während eines Krankenhausaufenthalts auch laufende Kosten für Ihre 24-Stunden-Pflege anfallen. Allerdings nur dann, wenn die Betreuungsperson für diese Tätigkeit auch Sozialversichert ist.