Beantragung der Pflegestufe
Die Beantragung der Pflegestufe erfolgt über Ihren Sozialversicherungsträger. Auf deren Homepage finden Sie in den meisten Fällen die nötigten Antragsformulare. Die wichtigsten sind in unserem Downloadcenter für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihr zuständiger Sozialversicherungsträger ist, prüfen Sie bitte Ihren Kontoauszug. Der zuständige Sozialversicherungsträger überweist Ihnen monatlich Ihre Pension oder Rente.
Dieses Formular muss von Ihnen ausgefüllt und letztendlich auch unterschrieben werden. Sollten Sie einen Erwachsenenvertreter (vormals auch als Sachwalter bezeichnet) haben, kann auch er dieses Formular für Sie unterschreiben. Sollten Sie keinen Vertreter bestimmt haben und selbst nichtmehr in der Lage sein einen Antrag zu stellen, können dies auch Ihre Angehörigen für Sie erledigen.
Diesen Antrag senden Sie dann an Ihren Versicherungspartner und warten auf eine Antwort von ihm.
Meist vergehen bis zur Antwort ein paar Wochen. Aber keine Sorge, sofern Sie Pflegegeld erhalten, wird es ab dem nächsten 1. ab Antragstellung gewährt. Sie verlieren also nicht.
Wenn Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen nichts selbst an Ihren Versicherungspartner senden möchten, können Sie den Antrag auch über uns abwickeln. Wir sicken bereist bei der Beantragung ein Gutachten mit an den Versicherungspartner um die Dringlichkeit, aber auch die Pflegebedürftigkeit nochmals zu unterstreichen. Im Allgemeinen haben wir damit sehr gute Erfolge. Hier finden Sie alle dazugehörigen Informationen und Preise.