Die Pflegegeldstufen

Zur Feststellung der benötigten Pflegeleistung gibt es insgesamt sieben Stufen. Je nach bewiesenem Pflege- und Unterstützungsaufwand erfolgt eine Einteilung in einer dieser Stufen. Hierbei beginnt man bei Stufe eins mit einer geringen Unterstützungsnotwendigkeit. Bei Pflegestufe sieben muss die gesamte Pflege und Betreuung von außen übernommen werden. Meist ist man dann bereits bettlägerig. 

Wenn der Sozialversicherungsträger keine Kenntnis über eine Pflegebedürftigkeit von Ihnen hat, wird er Ihnen auch keine Pflegestufe bewilligen

Die Pflegestufe muss über Ihren Sozialversicherungsträger aktiv beantragt werden. Mit anderen Worten, Sie müssen sich selbst darum kümmern. Erst wenn er Sozialversicherungsträger Kenntnis über Ihre Pflegebedürftigkeit hat, wird er Ihnen auch keine Pflegestufe bewilligen und damit auch kein Pflegegeld ausbezahlen. Warten Sie also nicht zu lange.

Gerne sind wir ihnen bei der Beantragung behilflich. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.