Rezeptgebühren
Jeder von uns weiß, dass der oftmalige Gang in die Apotheke ein ziemliches Loch in das Budget reißen kann.
Dies liegt nicht nur an Produkten die die Krankenkasse nicht bezahlt, sondern auch an den Rezeptgebühren die pro Medikament eingehoben werden.
Wussten Sie, dass Sie beim Erreichen einer gewissen Jahresgesamtsumme an Rezeptgebühren automatisch von diesen befreit werden?
Nach Erreichen der 2%-Marke des Jahres-Nettoeinkommens wird beim nächsten einlesen der e-Card, zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt, die Befreiung für Sie automatisch eingetragen und Ihrem Arzt am Bildschirm angezeigt. Auch die von ihm ausgestellten Rezepte erhalten einen zusätzlichen Aufdruck, der der Apotheke anzeigt, dass sie keine Rezeptgebühr bezahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass diese Rezeptgebührenbefreiung nicht für die Befreiung von einem Selbstbehalten beim Bezug von Hilfsmitteln gilt.
Auch ist eine Befreiung der Rezeptgebühr möglich, wenn Ihr Einkommen 882,78 Euro für Alleinstehende oder 1015,20 Euro für Ehepaare nicht übersteigt. Die geschieht jedoch nur auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse. (Stand 2016 – Die Einkommensgrenzen können sich von Jahr zu Jahr verschieben)
Gerne bin ich Ihnen beim Ausfüllen des nötigen Antrags behilflich und berate Sie zu weiteren staatlichen Förderungen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit mir auf.
Information:
Das monatliche Nettoeinkommen ist die Summe aller Einkünfte minus der gesetzlichen Abzüge.) Die Belastungen der allgemeinen Lebensführung werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften wird das gemeinsame Haushaltseinkommen als Basis herangezogen. (Das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen.)