Pflegegeldgutachten zur Erhöhung oder Beantragung von Pflegegeld

Pauschalbetrag: 155,00 Euro

In dieser Pauschale ist die Durchführung eines privaten Pflegegeldgutachten enthalten. Es dient zur Feststellung des aktuellen Pflegebedarfs und der Einschätzung ob ein Einbringen eines Erst- oder Erhöhungsantrags in Ihrem Fall bei Ihrer Sozialversicherung Sinn macht.

Es kann aber auch zur Beweissicherung dienen, falls der Gutachter von Ihrer Sozialversicherung zu einem Ergebnis kommt, dass deutlich von Ihrer tatsächlichen Situation abweicht. So können Sie, die durch einen Bescheid übermittelte Pflegestufe einfacher beeinspruchen. Schließlich gibt es ein zeitnahes, und damit sehr gut vergleichbares Zweitgutachten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Preis nur die Erstellung des Pflegegeldgutachtens abdeckt. Sofern Sie sich in weiterer Folge für die Einbringung eines Erst- oder Erhöhungsantrags entscheiden, biete ich Ihnen gerne die vollständige Übernahme der Antragseinreichung an. Ein Paketwechsel ist hierbei jederzeit möglich. Bitte sehen Sie sich dazu die genauen Tarife im Pflegegeld beantragen – Paket an.

Sollten bei der Erstellung Ihres Gutachtens weiter Förderungsmöglichkeiten auffallen, teile ich Ihnen das gerne mit. Sie haben dann die Möglichkeit zu entscheiden ob wir uns gemeinsam die möglichen Förderungen näher ansehen sollen. Dazu beauftragen Sie dann einfach das Förderungspaket. Dies reduziert dann den Preis für das von mir erstellte Pflegegeldgutachten, welches wie oben beschrieben wurde, verwendet werden kann, auf 120,00 Euro.

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