Erwachsenenvertreter – vormals Sachwalter
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze und Neuerungen des Erwachsenenschutzrechts.
Seit 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Aus „Sachwaltern“ wurden „Erwachsenenvertreter“. Mit dieser Änderung ging eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellen soll.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt.
Die Sachwalterschaft sollte ursprünglich dem Schutz der Betroffenen dienen. Leider wurde sie oftmals jedoch weniger als Rechtsschutz für die betroffenen Personen, sondern eher als Service für den Rechtsverkehr (erhalt der Geschäftsfähigkeit) gesehen. Man könnte dazu auch sagen, im Mittelpunkt stand der Geschäftsverkehr und nicht die Interessenlage des Betroffenen. In vielen Fällen ging es auch um fehlende Unterstützung und Zuwendung. Die Sachwalter haben somit oft die Lückenbüßerfunktion übernommen, ohne sich im Vorfeld mit der betroffenen Person auseinander zu setzen. Auch wurde der Wunsch nach einem Sachwalter von verschiedensten Stellen oft schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt gestellt. Somit ist es kaum verwunderlich, dass sich die Anzahl der Sachwalterschaften von 2003 bis 2015 auf ca.60000 verdoppelt hat. Somit ist auch anhand dieser Zahlen ein dringender Änderungsbedarf sichtbar geworden.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt nun den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Damit werden auch die Entscheidungsfähigkeiten der Betroffenen auch im Bereich der Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt. Der Aufbau der umfassenden Vertretungsmöglichkeiten basiert künftig auf vier neu gestalteten Säulen mit unterschiedlich weitgehenden Befugnissen. So wird ein ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Differenzieren aller Beteiligten gefördert. Dadurch soll für jede Situation die bestmögliche Lösung für die betroffene Person gefunden werden, um so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln sicher zu stellen.
Hier finden Sie eine graphische Darstellung der 4 Säulen des Erwachsenenschutzgesetz
Quelle: Sozialministeriumsservice