Wie wird mein Pflegebedarf festgestellt?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben, werden Sie von einer/einem Sachverständigen zu Hause besucht. Dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich oder telefonisch angekündigt und nimmt in der Regel nur wenige Minuten in Anspruch. Selten länger als eine halbe Stunde. Dabei stellt Ihnen die Ärztin oder die Pflegefachkraft einige gezielte Fragen um abzuklären wie es um Ihren Geisteszustand bestellt ist. Auch hinterfragt er, welche Art der Pflege bzw. Betreuung Sie brauchen und regelmäßig in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich können Sie zu diesem Termin auch Angehörige bzw. Bezugs- oder Pflegepersonen einladen, die vielleicht weitere Angaben zu Ihrer Pflegesituation geben können.
Sollten Sie mehr als nur eine Person zusätzlich zum Begutachtungstermin einladen, klären Sie das bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Gutachter.
Sollten Sie in einer Pflegeeinrichtung wohnen, werden die Informationen des Pflegepersonals beim Festlegen Ihres Pflegebedarfs ebenfalls berücksichtigt. Das selbe gilt auch bei einer Unterstützung durch die Hauskrankenpflege.
Bitte bedenken Sie, dass zur Zuerkennung einer Pflegestufe die körperlich- oder geistige Einschränkung mindestens für die nächsten 6 Monate bestehen muss. Ein gebrochenes Bein, welches in der Regel in wenigen Wochen wieder hergestellt ist, ist somit nur bedingt anspruchsberechtigt.
Hinweis:
Bitte bleiben Sie bei diesen Gesprächen immer beim tatsächlichen Betreuungsaufwand. Damit meine ich, machen Sie sich nicht besser oder schlechter als Sie sind. Die Ärzte und Pflegefachkräfte sind darauf geschult die kleinen Flunkereien zu erkennen und speziell in diesem Bereich stärker nachzufragen. Wenn Sie sich jetzt bewusst schlechter machen, wird man das schnell erkennen.
Sollten Sie sich aber besser machen, ist es fraglich ob Sie dann auch die Pflegestufe bekommen, die Ihnen eigentlich zustehen würde.